Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Novapixel
Novapixel ist nicht MwSt. pflichtig. Es werden immer brutto Preise angegeben.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dem Kunden und Novapixel. Die jeweils aktuell verbindliche Fassung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Webseite www.novapixel.ch oder kann bei uns schriftlich angefordert werden.
Art. 1 Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und Novapixel. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch Novapixel Vertragsbestandteil
Art. 2 Termine
Wurde nicht explizit eine andere Vereinbarung getroffen, so sind Lieferfristen und Termine für Novapixel nicht verbindlich.
Art. 3 Werke
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zahlungsrückbehalt im Falle von Mängeln eines Werkes. Bei durch Novapixel zu vertretenden Mängeln, die die Funktionalität des Werkes massgebend beeinträchtigen, wird Novapixel das vorrangige Recht auf Nachbesserung eingeräumt. Ist eine Nachbesserung nicht möglich, so kann der Kunde nach mehrmaliger erfolgloser Nachbesserung die Minderung verlangen.
Art. 4 Haftung
Sämtliche Haftung von Novapixel wird soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.
Nicht von Novapixel zu vertreten sind insbesondere Mängel, die auf höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung oder Nutzung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse, Eingriffe des Kunden oder Störungen von Dritten wie z.B. Hackerangriffe zurückzuführen sind, sowie wenn der Kunde trotz Abmahnung durch Novapixel auf einer gewünschten Änderungen beharrt und Novapixel mit deren Umsetzung beauftragt wird.
Art. 5 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle), Lieferausfälle, behördliche Massnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare oder schwerwiegende Ereignisse befreien Novapixel für die Dauer ihrer Wirkung von ihrer Leistungspflicht. Allfällige Fristen und Termine werden für die Dauer der Wirkung erstreckt. Novapixel trifft diesbezüglich keine Haftung.
Art. 6 Ausschluss einer Erfolgsgarantie
Novapixel garantiert nicht, dass vom Kunden in Zusammenhang mit der bestellten/in Auftrag gegebenen Leistung geplante Erfolge erreicht werden.
Art. 7 Kosten
Verbrauchsmaterial, Spesen und von Dritten bezogene Lizenzen sind nicht in den veranschlagten Kosten inbegriffen. Derartige Aufwände werden dem Kunden von Novapixel zu marktüblichen Preisen in Rechnung gestellt. Der Kunde ersetzt Novapixel die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung angelaufenen Auslagen und Spesen.
Art. 8 Zahlungsmodalitäten
Sämtliche Preise für Leistungen von Novapixel verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Rechnungen von Novapixel werden innert 14 Tagen ab Fakturadatum zur Zahlung fällig. Soweit Novapixel nicht vorgängig und schriftlich zugestimmt hat, ist die Verrechnung allfälliger Ansprüche des Kunden gegenüber Novapixel ausgeschlossen.
Novapixel stellt dem Kunden für jede Mahnung zusätzlich CHF 20.00 in Rechnung.
Muss Novapixel für die Durchsetzung einer Forderung eine Betreibung einleiten, werden dem Kunden sämtliche Betreibungskosten zuzüglich mindestens CHF 100.00 je Betreibung in Rechnung gestellt.
Art. 9 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Erbringung der IT-Dienstleistung durch Novapixel zu einer Bearbeitung personenbezogener Daten über ihn, seine Mitarbeiter, Kunden, Hilfspersonen und Lieferanten führen kann (nachfolgend «Kundendaten»). Der Kunde ist einverstanden, dass solche Daten zur Anbahnung und Abwicklung der Geschäftsbeziehung mit Novapixel verwendet und zu diesem Zweck auch Dritten bekannt gegeben werden können.
Der Kunde willigt insbesondere ein, dass Novapixel:
– Kundendaten per E-Mail empfängt oder weitergibt;
– Kundendaten zu Marketingzwecken bearbeitet, namentlich zum Versand von Newslettern oder auf die Bedürfnisse des Kunden angepasste Angebote;
– Kundendaten zu Inkassozwecken oder buchhalterischen Zwecken an Dritte bekannt gibt;
– Auskünfte über den Kunden auch von Dritten einholen darf (bspw. aus Auskunfteien und öffentlichen Registern);
– Kundendaten auf Public-Clouds speichert, wobei Novapixel sicherstellt, dass der Public-Cloudanbieter einen angemessenen Datenschutz gewährleistet.
Bezieht der Kunde über Novapixel Lizenzen von Drittanbietern, so kann Novapixel Daten über den Kunden an diese Dritte weitergeben, insoweit dies für die Erbringung von deren Dienstleistungen notwendig ist.
Art. 10 Verwendung zu Werbe- und Referenzzwecken
Novapixel ist es gestattet, sämtliche im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag geschaffenen Ergebnisse zu Referenz- und Werbezwecken zu verwenden sowie den Kunden mit Namen aufzuführen. Der Kunde kann jederzeit verlangen, dass er nicht mit Namen zu Werbe- und Referenzzwecken aufgeführt wird.
Art. 11 Eigentum
Sämtliche von Novapixel im Rahmen von Vertragsleistungen geschaffenen Ergebnisse und Teilergebnisse sowie sämtliche anderen Objekte inklusive aller damit im Zusammenhang stehenden Rechten stehen im Eigentum von Novapixel.
Novapixel verpflichtet sich, das Eigentum sämtlicher aufgrund des Vertrags geschaffenen Ergebnissen sowie sämtliche ihr zustehenden Rechte an der Domain dem Kunden zu übertragen, sobald dieser die vertraglich vereinbarte Vergütung vollständig getilgt hat. Novapixel verpflichtet sich, alle Vorkehrungen zu treffen, damit die vorgenannten Rechte unbelastet auf den Kunden übergehen bzw. übertragen werden können.
Art. 12 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, ein klares und effizientes Projektmanagement zu führen und Novapixel eine vordefinierte Ansprechperson zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet Novapixel auf Anfrage hin die für die Erbringung der Vertragsleistung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten sobald als möglich (maximal innert drei [3] Kalendertage) zur Verfügung zu stellen, insbesondere Texte und Bilder.
Projektverzögerungen und Mehrkosten, welche auf eine Verletzung dieser Pflicht oder auf sonstige Versäumnisse des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
Art. 13 Vertragsauflösung
Jede Partei ist zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die andere Partei einen Nachlassvertrag abschliesst, Gläubigerschutz beantragt oder wenn über sie der Konkurs eröffnet wird.
Art. 14 Schlussbestimmungen
Diese AGB sind auf alle Vertragsverhältnisse mit Novapixel anwendbar.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB inkl. der vorliegenden Bestimmung bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Abrede verzichtet werden.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein
oder werden, so bleibt dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der rechtsunwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck dieser Vertragsbestimmung aus wirtschaftlicher Sicht möglichst entsprechende Regelung. Dasselbe gilt für die Füllung von Vertragslücken.
Diese AGB oder einzelne daraus hervorgehende Rechte und Pflichten dürfen vom Kunden nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Novapixel an Dritte abgetreten oder übertragen werden.
Auf diese AGB und deren Bestandteile ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist 3302 Moosseedorf.